Die Einsätze des IFPM im Hinblick auf Weiterbildung

Um den reibungslosen Ablauf der Weiterbildung sicherzustellen, hat das IFPM ein Prämiensystem für Unternehmen eingeführt, deren Personal an einer Weiterbildung teilnimmt.

Die Unternehmen der CP111 (Arbeiter) und der CP209 (Angestellte) können die Prämien nutzen, indem sie sich zur Ausbildungsmaßnahme des Programmkomitees verpflichten.

Der Betrag dieser Prämien fällt je nach Art und Modalität der Ausbildungsorganisation unterschiedlich aus:

  • 10 € pro Stunde und pro Person für Ausbildungen in mehreren Unternehmen und/oder Ausbildungen, die in einem Kompetenz- oder Referenzzentrum absolviert werden.

  • 5 € pro Stunde und pro Person auf Ausbildungen in einem Unternehmen.

  • 12 € pro Stunde und pro Person für Ausbildungen im Bereich Schweißen, die einer offiziellen Zustimmung bedürfen (nur Ausbildung von Arbeitern).

Für die Arbeiter erhalten die Unternehmen ein Jahresbudget von 12.500 €. Für die Unternehmen, deren Beitrag an das IFPM-Ouvriers diesen Betrag übersteigt, wird den Jahreshöchstbetrag auf 80 % der Beitragssumme angehoben.

Für Angestellte erhalten die Unternehmen ein Jahresbudget, das sich nach der Anzahl der Angestellten im Unternehmen richtet: 1.000 € für Unternehmen mit 1 bis 50 Angestellten, 1.500 € für Unternehmen mit 51 bis 75 Angestellten, ... Dieser Betrag wird um 500 € je weitere 25 Angestellte angehoben. Der Höchstbetrag liegt bei 8.500 €. Darüber hinaus wird der Jahreshöchstbetrag auf 80 % der Beitragssumme für das IFPM-Employés angehoben.

Diese Prämien können mit anderen Beträgen kumuliert werden, die speziellen Maßnahmen wie beispielsweise der PME-Maßnahmen entstammen.

Falls die Ausbildung eine Mindestdauer von 32 Stunden in Anspruch nimmt, kann das Unternehmen ebenfalls vom bezahlten Urlaub bei Weiterbildung (CEP) profitieren. Das IFPM kümmert sich um die Teilnahmebescheinigung, die für die Bewilligung des CEP erforderlich ist.